Die Gehaltsfrage

Posted 28. August 2009 by top7nbg
Categories: Anschreiben

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Der Text einer Bewerbung lautete folgendermaßen:

„…hiermit bewerbe ich mich um die zu besetzende Stelle als Bürofachkraft.
Nach meiner Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau habe ich im Telefondienst und Empfang gearbeitet. Zur Zeit arbeite ich im Bereich der Rechnungsendkontrolle und der Kundenbetreuung.
Mein derzeitiges Einkommen beträgt 1895 Euro brutto.
Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen.“

Das war der gesamte Text. Was fällt Ihnen an diesem Anschreiben auf? Springt Sie auch die Zahl 1895 an und schreit: „Nur wenn ich das verdiene, haben Sie ein Chance, mich zu bekommen!“
Ich fühle mich durch diese aufdringliche Art beinahe erpresst. Zum Glück hat die Bewerberin aber ihre weiteren Qualifikationen nicht so überzeugend geschildert, dass ich dieser Nötigung auch Folge geleistet hätte.

Nun zur Gehaltsfrage im Anschreiben.
1.) wenn nicht ausdrücklich ein Gehaltswunsch verlangt wird, schreibe ich auch keinen in den Brief
2.) wenn eine Verdiensterwartung erwartet wird, gehe ich folgendermaßen vor:
- ist der Arbeitgeber tariflich gebunden, dann berufe ich mich auf den Tarif
- falls keine Tarifbindung vorliegt, analysiere ich den Markt und prüfe, was im Durchschnitt bezahlt wird. Dazu gibt es viele aussagekräftige Seiten im Internet oder auch bei der Arbeitsagentur (Suchweg: berufenet – Beruf suchen – Tätigkeit – Verdienst).
- ich ermittle meinen Bedarf und vergleiche ihn mit dem landesüblichen oder regionalen Durchschnittsverdienst und mit dem, was ich in einer vergleichbaren Position vorher verdient habe (falls das möglich ist).
- ich plane einen Verhandlungsspielraum ein: was ist mein unterstes Gehaltslevel? Ab wann kann ich einem Gehaltsvorschlag zustimmen? Ich beginne meine Verhandlung mit einer höheren Zahl.
- wird zu wenig geboten, frage ich nach Zusatzleistungen oder den Aufstiegschancen mit einer höheren Dotierung (in welchem Zeitraum, für welche Leistung)
Kommt es zu einem Arbeitsvertrag, achten Sie bitte darauf, dass die mündlich gegebenen Zusagen in dem Vertrag enthalten sind.

Deckblatt II

Posted 21. August 2009 by top7nbg
Categories: Anschreiben

Eine besonders misslungene Bewerbungsmappe hat mit eine andere Erzieherin zugesandt:

Da läuft fast alles schief: Plastkhüllen, Bastbändchen, Schreibfehler

Da läuft fast alles schief: Plastkhüllen, Bastbändchen, Schreibfehler

1.) Keine Bewerbungsmappe
2.) alle Schreiben in Plastikfolie
3.) die Folien mit einem Bastbändchen zusammengebunden(!)
3.) Deckblatt überflüssig – keine Informationen
4.) Schreibfehler auf dem Deckblatt
Über die inneren Qualitäten der Bewerbung berichte ich ein ander Mal.

Deckblatt – ja oder nein?

Posted 7. August 2009 by top7nbg
Categories: Anschreiben

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Ein Deckblatt als erste Seite einer Bewerbungsmappe hat den Vorteil, dass man darauf die wichtigsten Informationen bereits übersichtlich übermitteln kann:
- auf welche Position bewerbe ich mich?
- mein Foto
- meine persönlichen Daten: Name, Anschrift, Beruf, Geburtstag

Ein Deckblatt hat aber auch den Nachteil, dass Sie damit Ihre Bewerbung sofort auf den Stapel „unbrauchbar“ befördern können!

Beispiel: eine Bewerbung als Erzieherin:

deckblatt_hamster
Seit wann bewerben sich Hamster auf Erzieherinnen-Stellen? Gibt es überhaupt Erzieherinnen-Ausbildung für Hamster? Fragen über Fragen…

„Fach-Chinesisch“

Posted 24. Juli 2009 by top7nbg
Categories: Anschreiben

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Manche Bewerber möchten in ihrer Bewerbung mit Fachlichkeit Eindruck schinden. Das kann aber nur gelingen, wenn der Briefempfänger in der Terminologie bewandert ist. Meist sind Mitarbeiter im Personalbüro jedoch nicht so intensiv mit technischen Details in ihrer Firma vertraut. Daher kann eine Bewerbung mit dem folgenden Text eine schwer verdauliche Kost für den Personaler sein:

„… nach zwei Jahren als Konstrukteur in den Bereichen Produktentwicklung/Kunststoffteile mit dem 3D-System CatiaV4 sowie Schienenfahrzeuge mit dem 2D-System ME10 bei Firma XYZ suche ich einen neuen Wirkungskreis. Hier konnte ich mit Catia V4 sehr gute Kenntnisse im Bereich Solid-Design und Drafting, sowie gute Kenntnisse im Bereich Surface-Design (ohne Freiform) erwerben.“

Das verstehen nach meiner Meinung nur Insider. Ja, die Mitarbeiter einer solchen Firma kennen sich aus. Doch hat der Bewerber diesen Brief an einen Arbeitsvermittler geschrieben. Der versteht nur „Bahnhof“, sollte er nicht ausgerechnet aus dem Konstruktionsgewerbe kommen.

Alternative:

„auf der Suche nach einer neuen Aufgabe bewerbe ich mich in Ihrem Unternehmen.

Als Diplom-Ingenieur Maschinenbau besitze ich Erfahrung in der Konstruktion von Kunststoffteilen für den Fahrzeugbau. Ich bin versiert im Umgang mit der aktuellen Konstruktionssoftware, insbesondere mit CatiaV4 und ME10.“

Nun kann man noch einige andere Skills anfügen und hat damit eine lesbare Bewerbung verfasst, die die Wesentlichen Informationen enthält.

Unnötige Aussage #3

Posted 17. Juli 2009 by top7nbg
Categories: Anschreiben

Ein Bewerber schreibt:

Ich bin 38 Jahre jung und über 15 Jahre bei der Firma XYZ beschäftigt.

Wenn der Bewerber erwartet hat, dass sich aus diesem Satz eine wohlwollende Betrachtung ergibt, dann irrt er sich. Dieser Satz ist unnötig und überflüssig aus zwei Gründen:
a) das Alter stellt keine qualitative Aussage dar und kann im Lebenslauf nachgelesen werden.
b) die Zeit, die man in einer Firma verbracht hat, stellt ebenfalls keine qualitative Aussage dar und kann dem Lebenslauf entnommen werden. Zudem ist es Aufgabe des Arbeitszeugnisses, die in dieser Zeit erbrachte Leistung positiv zu bewerten.

Weiterhin kritisiere ich die Formulierung „ich bin .. Jahre jung.“ Der Bewerber hat wohl ein Problem mit dem Älterwerden. Er will hier wohl auf seine – möglicherweise noch vorhandene – geistige Frische hinweisen. Das könnte er tun, wenn er an anderer Stelle schriebe: „Ich lerne gerne Neues hinzu…“

Unnötige Aussagen #2

Posted 8. Juli 2009 by top7nbg
Categories: Anschreiben

Folgenden Text habe ich in einer Bewerbung gefunden:

„Im März 2002 habe ich mein Studium der Sozialen Arbeit…beendet. Während des Studiums erlernte ich theoretische Grundlagen in verschiedenen Bereichen erzieherischer und sozialpädagogischer Arbeit.“

Meine erste Reaktion: „Was sonst?“ Überlegen Sie selbst: welchen Informationswert hat dieser Absatz? Die Dauer des Studiums steht im Lebenslauf, und dass man während eines Studiums die theoretischen Grundlagen des entsprechenden Fachbereiches erlernt, steht auch fest. Nichts anderes habe ich während meines Studiums auch gemacht.

Weiter schreibt sie: „Praktische Erfahrungen, speziell auch im Umgang mit Kindern, konnte ich in diversen Praktika sowohl während als auch nach meinem Studium im In- und Ausland sammeln.“

Alternative: Die Bewerberin hat den Studienschwerpunkt „Interkulturelle/Internationale soziale Arbeit “ belegt. Das ist doch eine Information, die etwas über die Interessen der Stellensuchenden aussagt! Ein praktisches Studiensemester hat sie in Südafrika mit geistig und körperlich behinderten Kindern verbracht. Sie war darüber hinaus ein Jahr lang in einem südamerikanischen Land als Sozialarbeiterin unterwegs. Die Diplomarbeit ging über Sport und Bewegung mit behinderten Menschen. Damit kann ich doch Eindruck machen.  Nichts davon kommt im Anschreiben vor.

Mit dem richtigen Gefühl für die eigenen Stärken könnte die Bewerberin schreiben:
„Während des Studium engagierte ich mich ehrenamtlich in der Hausaufgabenbetreuung in einem Jugendzentrum. Ein praktisches Studiensemester absolvierte ich in einer Behinderteneinrichtung in Südafrika. Darüber schrieb ich auch meine Diplomarbeit. Nach dem Studium arbeitet ich als Sozialarbeiterin ein Jahr in Südamerika,  wo ich Straßenkinder betreute.“

Ist das nicht viel interessanter, als der ursprüngliche Text? Also ist der zitierte Text überflüssig.

Unnötige Aussagen 1

Posted 3. Juli 2009 by top7nbg
Categories: Anschreiben

Zu unnötigen Aussagen in Bewerbungen rechne ich solche, die falsche Vermutungen hervorrufen und somit den Eindruck eines Bewerbers negativ beeinflussen. Oft sind es genau diese Sätze, die einen Bewerber als ungeeignet entlarven. Aus Sicht des Mitarbeiter Suchenden sind diese überflüssigen Sätze eine Hilfe, weil man diese Bewerber schnell aussortieren kann. Für den Bewerber ist es ein k.o.-Kriterium und ist deswegen zu vermeiden.

Eine Bewerberin schreibt:
„Durch meine Ausbildung und zweijähriges Praktika im Kindergarten bringe ich bereits erziehungspraktische Erfahrung sowie die notwendige berufliche Qualifizierung mit.
Hierbei wurde mir auch deutlich, dass eine Kinderpflegerin viel Einfühlungsvermögen und Geduld aufbringen muss.

Neben der falschen Grammatik im ersten Satz fiel mir der zweite besonders auf. Will die junge Frau (20 Jahre) damit sagen, dass sie das vorher nicht gewusst hat? Ist sie mit falschenVorstellungen in die Ausbildung gegangen? Hat sie nun  Einfühlungsvermögen und Geduld oder nicht?
Wenn sie beides besitzt – egal, ob vorher besessen oder durch den Lernprozess in der Ausbildung erworben – dann soll sie es auch so schreiben:
Mit Einfühlungsvermögen und Geduld widme ich mich den Kindern.
Klare Sache, das klingt vertrauenswürdig und überzeugend. Was meinen Sie?

Leseanweisung vermeiden

Posted 28. Juni 2009 by top7nbg
Categories: Anschreiben

Unser Bewerber schreibt:

„Wie Sie meinem Lebenslauf entnehmen können…“

Oh no! Ich, als Empfänger dieses Briefes brauche keine Leseanweisung. Ich bin es gewohnt, mit Bewerbungsmappen umzugehen. Ich weiß, dass ein Lebenslauf mir Informationen über den Bewerber gibt. Also, weg, mit dieser Einleitung!

Der Briefeschreiber kann doch einfach formulieren: „Ich habe nach meiner Ausbildung als… in dem Unternehmen XYZ gearbeitet. Dort war ich zuständig für … mit dem Schwerpunkt <diesunddas>.“

Der Hinweis auf den beigefügten Lebenslauf ist vollig überflüssig. Er benötigt nur Platz, den ich mit sinnvolleren Informationen füllen kann – und muss. Zudem hat mir ein Bewerber keine Arbeitssanweisungen zu geben.

Vermutungen sind keine Tatsachen

Posted 22. Juni 2009 by top7nbg
Categories: Anschreiben

Unser Bewerber schreibt:

„Sie beschreiben eine vielseitige Aufgabe, die meinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.“

Mein Kritik an diesem Satz: Die meisten Stellenanzeigen, so wie diejenige, auf die der Bewerber hier reagiert, sind kurz gehalten. Sie beschreiben nur stichwortartig, um welche Tätigkeit es geht. Daraufhin entwickelt der Stellensuchende eine Phantasie  und sieht sich in der Position agieren. Er traut sich zu, diese Aufgabe erfüllen zu können. Doch der Bewerber weiß noch gar nichts über die realistischen Bedingungen und tatsächlichen Anforderungen. So kann er auch nicht wirklich beurteilen, ob die Aufgabe seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Außerdem ist dieser Satz eine Worthülse. Denn wer würde sich auf eine Position bewerben, von der er nicht annimmt, dass er sie ausfüllen könnte?

Alternative: In einer Bewerbung geht es darum, dem Empfänger der Information, also dem möglichen Arbeitgeber, ein plastisches Bild vor Augen zu führen, dass der Bewerber den Job erledigen kann. Das geht am besten durch eine konkrete Beschreibung der bisher absolvierten Ausbildung und der geleisteten Arbeit. Wobei wir wieder bei unserem Besipiel landen: Mehr Inhalt! Vorschlag2.

Standardeinleitungen vermeiden – Originalität zählt.

Posted 18. Juni 2009 by top7nbg
Categories: Anschreiben

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Sehr häufig finde ich in der Einleitung des Anschreibens folgende Formulierungen:

„…mit großem Interesse habe ich Ihre Stellenausschreibung gelesen. Sie beschreiben eine vielseitige Aufgabe, die meinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.“

Dieser Satz steht sicher in einem Bewerbungsratgeber und wurde von dort 1 zu 1 übernommen. Meine erste Reaktion: GÄHN! Wieder jemand, dem nichts besseres – insbesondere nichts eigenes – einfällt.

Sehen wir uns den ersten Satz an: „mit großem Interesse habe ich Ihre Stellenausschreibung gelesen.“ Welche Information als Empfänger des Schreibens erhalte ich durch diesen Satz? Dieser Mensch kann lesen. Na Prima!
Ja, sagen Sie, aber hat doch sein Interesse an der Stelle ausgedrückt. Nein, hat er nicht. Er hätte auch schreiben können „bei strahlendem Sonnenschein habe ich Ihre Stellenausschreibung gelesen.“ In welchem Zustand er Zeitung liest oder im Internet surft, macht den Bewerber nicht interessant.

Sondern, wenn er schreibt: „… auf der Suche nach einer neuen Stelle ist mir Ihre Anzeige sofort positiv aufgefallen. Auf Grund des beschriebenen Aufgabenfeldes habe ich sehr großes Interesse, für Sie als … tätig zu werden.“

Jetzt habe ich als Anzeigenschalter zunächst eine positive Rückmeldung bekommen, das gefällt mir natürlich und ich erkenne dank dieser Formulierung ein ernsthaftes Interesse des Bewerbers. Jetzt möchte ich auch weiterlesen und die Person näher kennenlernen.

Was mir dann noch auffällt, erfahren Sie im nächsten Beitrag.