Mit der Tür ins Haus – und gleich wieder hinaus
„ich bin ausgebildete Kauffrau für Bürokommunikation und habe im vergangenen Jahr eine Weiterbildung zur staatlich geprüften Betriebswirtin, mit dem Schwerpunkt Personalwirtschaft, erfolgreich beendet. Nun möchte ich mein erlerntes Wissen und Können bei Ihnen anwenden, mich neuen Herausforderungen stellen und beruflich wie persönlich weiterentwickeln.“
So beginnt ein Anschreiben für die Bewerbung als Sekretärin. Die Bewerberin wundert sich, dass sie nach über 80 Bewerbungen immer noch keinen Erfolg hat. Lesen Sie bitte den Text genau durch und überlegen Sie, welchen Nutzen die Mitarbeit der Frau Ihnen im Unternehmen bringt. Merken Sie es? Es tauchen ganz viele Fragen auf:
„Warum bewirbt sich eine staatlich geprüfte Betriebswirtin, Schwerpunkt Personalwirtschaft, auf eine Sekretärinnen-Stelle?“
„Welches erlernte Wissen und welches Können besitzt die Dame?“
„Wieso geht die Bewerberin davon aus, sich in meinem Betrieb persönlich und beruflich weiterentwickeln zu können?“
Damit ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Anschreibens nicht erfüllt: Interesse wecken.
Der erste Abschnitt der Textpassage gehört sinngemäß in den Absatz zur Berufsausbildung – meistens der zweite Absatz. Das andere kann man getrost weglassen, denn: wenn Sie keine neue Herausforderung suchen, warum bewerben Sie sich dann? Eine persönliche Weiterentwicklung kann man auch außerhalb einer Firma vollziehen. Es ist weiter keine nützliche Information im Text vorhanden.
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Hier geht einer „der Gaul durch“
Eine Bewerberin schreibt:
„Meine berufliche Laufbahn begann als Zahnmedizinische Assistentin, wobei ich täglich mit Menschen zu tun hatte. Meine Ausbildung beendete ich, war dann noch zwei Jahre als Zahnarzthelferin tätig, als sich eine Allergie ankündigte.“
Frage eins: wozu der Nebensatz: „…,wobei ich täglich mit Menschen zu tun hatte.“? Das ist einfach so hingeschmissen, ohne eine sinnvolle Zusatzinformation. Dieser Nebensatz kann also ersatzlos gestrichen werden.
Frage zwei: Von der Satzstellung her ist das der Hauptsatz: „Meine Ausbildung beendete ich, als sich eine Allergie ankündigte.“ Das klingt vorerst logisch nachvollziehbar – abgesehen davon, dass sich eine Allergie nicht ankündigt. Doch passt dann die Beifügung „war dann noch zwei Jahre als Zahnarzthelferin tätig“ nicht mehr dazu. Hat sie nach den zwei Jahren die Allergie bekommen, oder während der Ausbildung?
Die gute Frau schreibt wirres Zeug – ungeordnete Gedanken, das macht keinen guten Eindruck. Stellen Sie sich vor, die Bewerberin soll ihnen einen komplexen Sachverhalt erklären, wäre sie in der Lage, sich verständlich auszudrücken?
Also: Erst Gedanken ordnen, Zeitabfolge prüfen, und dann logisch zusammenhängende Sätze bilden.
Trend zu guten Arbeitszeugnissen
„Sollte dabei der Trend zu immer besseren Zeugnissen anhalten, so ist es letztlich nur eine Frage der Zeit, bis diese als Leistungsnachweis ihrer Aussagekraft weitgehend beraubt sind, wie dies von vielen Personalern bereits heute behauptet wird. Am Ende wäre die große Chance vertan, einstellenden Unternehmen mit differenzierten und individuellen Leistungsnachweisen wertvolle Informationen zur Auswahl geeigneter Bewerber zu liefern und der Prozess der Personalauswahl würde erheblich erschwert.“
Zu dieser Schlussfolgerung kommt eine Studie der Personal Management Service GmbH in Berlin, die 1100 Arbeitszeugnisse aus allen Branchen inhaltlich analysiert hat. Dabei stellte sich auch heraus, dass im Durchschnitt die Bewertung der Arbeitnehmer besser ausfiel, als vor 15 Jahren, als ebenfalls Arbeitszeugnisse untersucht wurden.
Worauf sollten Arbeitnehmer nun achten, damit das Arbeitszeugnis auch Aussagekraft hat, und nicht als wohlwollendes Gefälligkeitspapier empfunden wird?
Aus meiner Sicht qualifizieren ein Zeugnis zwei Eigenschaften:
a) es ist vollständig. Das heißt, es enthält
- alle notwendigen Daten: die zur Person genauso wie die zur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- eine konkrete Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten
- eventuelle Veränderungen in Status des Arbeitnehmers oder dessen Aufgabenbereichen
- eine Beurteilung der Arbeitsleistung sowie des persönlichen Verhaltens
- einen konkreten Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses
- eine Dankes- und Grußformel
b) es ist formal korrekt (Firmenbriefpapier, Unterschrift einer höheren Stelle, fehlerfrei), in sich schlüssig und weist keine Widersprüche auf
Prüfen Sie also beim Empfang des Arbeitszeugnisses nicht nur den „Geheimcode“, den es meiner Überzeugung nach so nicht gibt, sondern achten Sie besonders auf die Vollständigkeit. Gerade durch Weglassen von Informationen und Beurteilungen kann nämlich auch eine negative Aussage über Ihre Arbeitsleistung getroffen werden.
Weniger „würde“ hätte mehr Würde
Ein Bewerber schreibt:
„Mein Wunsch wäre es auch beruflich meine kommunikativen und sozialen Fähigkeiten einzusetzen. Eventuell könnten auch meine Russich-Kenntnisse von Vorteil sein.(…) Sie würden in mir einen engagierten Mitarbeiter finden, der sich auch gerne in neue Aufgabengebiete einarbeitet.“
Ja, der Konjunktiv, er ist ein ständig wiederkehrender Stolperstein. Warum?
Im ersten Satz steht, es „wäre“ sein Wunsch. Mein Frage lautet: welche Umstände oder Bedingungen müssten erfüllt sein, damit dieser Wunsch auch wirklich zum echten Wunsch wird. Der Satz wird als Bedingung formuliert, ohne eine Bedingung zu nennen. Also bleiben Fragen offen und das soll in einer Bewerbung nicht sein.
Besser ist: „Mein Wunsch ist es,…“
Im zweiten Satz formuliert der Bewerber „Eventuell könnten auch …“. Warum so bescheiden? Klar können Russisch-Kenntnisse von Vorteil sein, wenn russisch sprechende Menschen zum Klientel gehören. In diesem Satz steckt eine Portion Unwissenheit: habe ich mit russischen Kindern oder Erwachsenen zu tun, ja oder nein? Auf Vermutungen reagieren ist nicht sinnvoll, also lasse ich diese Bemerkung weg.
„Sie würden in mir…“ beginnt der letzte Satz im Zitat. Auch hier wird eine Bedingung angedeutet, die nicht beschrieben wird. Bitte mehr Selbstbewusstsein! Der Schreiber hat gemeint: „In mir finden Sie…“ – er wollte sicher die Tatsache beschreiben, dass er engagiert ist. „In mir finden Sie…“ das klingt aktiv, überzeugend, mit Würde ausgedrückt, als Konjunktiv bleibt nur der Eindruck der Unterwürfigkeit.
Zeugnisaussagen I
Ein Arbeitszeugnis kann einen positiven Eindruck, den das Anschreiben und der Lebenslauf vermitteln, verstärken, aber auch drastisch mindern. Die Zeugnissprache wird oft als „Geheimcode“ bezeichnet. Dabei ist sie weder geheim, noch besonders verschlüsselt. Allein die Anforderung des Gesetzgebers, dass ein Arbeitszeugnis „wohlwollend“ verfasst sein soll, schafft so manche Feinheit in der Formulierung, die bei flüchtigem Hinsehen durchaus positiv zu verstehen ist. Doch die deutsche Sprache ist sehr genau. Und bei genauem Lesen fallen einem doch manche Kleinigkeiten auf.
Ein Beispiel:
„Frau xxx erledigte die ihr übertragenen Aufgaben mit Fleiß und zu unserer vollen Zufriedenheit.“
Nun, ist das eine gute oder eine sehr gute Beurteilung der Arbeitsleistung? Aus meiner Sicht ist sie mittelmäßig. Fleiß setzen wir bei jedem Mitarbeiter voraus, das ist keine besonders positive Formulierung. Besser wäre beispielsweise gewesen: „sie erledigte ihre Aufgaben stets pünktlich, umsichtig und gewissenhaft“.
Der zweite Teil des Satzes: „zu unserer vollen Zufriedenheit“ lässt noch viel Spielraum nach oben. Die beste Formulierung ist: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Also waren die Arbeitgeber mit dieser Mitarbeiterin nicht besonders zufrieden. Bereits das Wörtchen „stets“ hätte schon Pluspunkte gebracht.
Nun, was tun Sie, wenn Sie ein solches Zeugnis erhalten? Gut, es gibt die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das kann ein langwieriges Verfahren sein. Sie hätten aber auch die Möglichkeit, das Zeugnis Ihrer Bewerbung gar nicht beizulegen. Das würde ich in diesem Falle tun – und in mich gehen und mich fragen, was ich bei einem neuen Arbeitgeber besser machen kann.
Die Gehaltsfrage
Der Text einer Bewerbung lautete folgendermaßen:
„…hiermit bewerbe ich mich um die zu besetzende Stelle als Bürofachkraft.
Nach meiner Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau habe ich im Telefondienst und Empfang gearbeitet. Zur Zeit arbeite ich im Bereich der Rechnungsendkontrolle und der Kundenbetreuung.
Mein derzeitiges Einkommen beträgt 1895 Euro brutto.
Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen.“
Das war der gesamte Text. Was fällt Ihnen an diesem Anschreiben auf? Springt Sie auch die Zahl 1895 an und schreit: „Nur wenn ich das verdiene, haben Sie ein Chance, mich zu bekommen!“
Ich fühle mich durch diese aufdringliche Art beinahe erpresst. Zum Glück hat die Bewerberin aber ihre weiteren Qualifikationen nicht so überzeugend geschildert, dass ich dieser Nötigung auch Folge geleistet hätte.
Nun zur Gehaltsfrage im Anschreiben.
1.) wenn nicht ausdrücklich ein Gehaltswunsch verlangt wird, schreibe ich auch keinen in den Brief
2.) wenn eine Verdiensterwartung erwartet wird, gehe ich folgendermaßen vor:
- ist der Arbeitgeber tariflich gebunden, dann berufe ich mich auf den Tarif
- falls keine Tarifbindung vorliegt, analysiere ich den Markt und prüfe, was im Durchschnitt bezahlt wird. Dazu gibt es viele aussagekräftige Seiten im Internet oder auch bei der Arbeitsagentur (Suchweg: berufenet – Beruf suchen – Tätigkeit – Verdienst).
- ich ermittle meinen Bedarf und vergleiche ihn mit dem landesüblichen oder regionalen Durchschnittsverdienst und mit dem, was ich in einer vergleichbaren Position vorher verdient habe (falls das möglich ist).
- ich plane einen Verhandlungsspielraum ein: was ist mein unterstes Gehaltslevel? Ab wann kann ich einem Gehaltsvorschlag zustimmen? Ich beginne meine Verhandlung mit einer höheren Zahl.
- wird zu wenig geboten, frage ich nach Zusatzleistungen oder den Aufstiegschancen mit einer höheren Dotierung (in welchem Zeitraum, für welche Leistung)
Kommt es zu einem Arbeitsvertrag, achten Sie bitte darauf, dass die mündlich gegebenen Zusagen in dem Vertrag enthalten sind.
Deckblatt II
Eine besonders misslungene Bewerbungsmappe hat mit eine andere Erzieherin zugesandt:

Da läuft fast alles schief: Plastkhüllen, Bastbändchen, Schreibfehler
1.) Keine Bewerbungsmappe
2.) alle Schreiben in Plastikfolie
3.) die Folien mit einem Bastbändchen zusammengebunden(!)
3.) Deckblatt überflüssig – keine Informationen
4.) Schreibfehler auf dem Deckblatt
Über die inneren Qualitäten der Bewerbung berichte ich ein ander Mal.
Deckblatt – ja oder nein?
Ein Deckblatt als erste Seite einer Bewerbungsmappe hat den Vorteil, dass man darauf die wichtigsten Informationen bereits übersichtlich übermitteln kann:
- auf welche Position bewerbe ich mich?
- mein Foto
- meine persönlichen Daten: Name, Anschrift, Beruf, Geburtstag
Ein Deckblatt hat aber auch den Nachteil, dass Sie damit Ihre Bewerbung sofort auf den Stapel „unbrauchbar“ befördern können!
Beispiel: eine Bewerbung als Erzieherin:

Seit wann bewerben sich Hamster auf Erzieherinnen-Stellen? Gibt es überhaupt Erzieherinnen-Ausbildung für Hamster? Fragen über Fragen…
„Fach-Chinesisch“
Manche Bewerber möchten in ihrer Bewerbung mit Fachlichkeit Eindruck schinden. Das kann aber nur gelingen, wenn der Briefempfänger in der Terminologie bewandert ist. Meist sind Mitarbeiter im Personalbüro jedoch nicht so intensiv mit technischen Details in ihrer Firma vertraut. Daher kann eine Bewerbung mit dem folgenden Text eine schwer verdauliche Kost für den Personaler sein:
„… nach zwei Jahren als Konstrukteur in den Bereichen Produktentwicklung/Kunststoffteile mit dem 3D-System CatiaV4 sowie Schienenfahrzeuge mit dem 2D-System ME10 bei Firma XYZ suche ich einen neuen Wirkungskreis. Hier konnte ich mit Catia V4 sehr gute Kenntnisse im Bereich Solid-Design und Drafting, sowie gute Kenntnisse im Bereich Surface-Design (ohne Freiform) erwerben.“
Das verstehen nach meiner Meinung nur Insider. Ja, die Mitarbeiter einer solchen Firma kennen sich aus. Doch hat der Bewerber diesen Brief an einen Arbeitsvermittler geschrieben. Der versteht nur „Bahnhof“, sollte er nicht ausgerechnet aus dem Konstruktionsgewerbe kommen.
Alternative:
„auf der Suche nach einer neuen Aufgabe bewerbe ich mich in Ihrem Unternehmen.
Als Diplom-Ingenieur Maschinenbau besitze ich Erfahrung in der Konstruktion von Kunststoffteilen für den Fahrzeugbau. Ich bin versiert im Umgang mit der aktuellen Konstruktionssoftware, insbesondere mit CatiaV4 und ME10.“
Nun kann man noch einige andere Skills anfügen und hat damit eine lesbare Bewerbung verfasst, die die Wesentlichen Informationen enthält.
Unnötige Aussage #3
Ein Bewerber schreibt:
Ich bin 38 Jahre jung und über 15 Jahre bei der Firma XYZ beschäftigt.
Wenn der Bewerber erwartet hat, dass sich aus diesem Satz eine wohlwollende Betrachtung ergibt, dann irrt er sich. Dieser Satz ist unnötig und überflüssig aus zwei Gründen:
a) das Alter stellt keine qualitative Aussage dar und kann im Lebenslauf nachgelesen werden.
b) die Zeit, die man in einer Firma verbracht hat, stellt ebenfalls keine qualitative Aussage dar und kann dem Lebenslauf entnommen werden. Zudem ist es Aufgabe des Arbeitszeugnisses, die in dieser Zeit erbrachte Leistung positiv zu bewerten.
Weiterhin kritisiere ich die Formulierung „ich bin .. Jahre jung.“ Der Bewerber hat wohl ein Problem mit dem Älterwerden. Er will hier wohl auf seine – möglicherweise noch vorhandene – geistige Frische hinweisen. Das könnte er tun, wenn er an anderer Stelle schriebe: „Ich lerne gerne Neues hinzu…“

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