Unnötige Aussage #3
Ein Bewerber schreibt:
Ich bin 38 Jahre jung und über 15 Jahre bei der Firma XYZ beschäftigt.
Wenn der Bewerber erwartet hat, dass sich aus diesem Satz eine wohlwollende Betrachtung ergibt, dann irrt er sich. Dieser Satz ist unnötig und überflüssig aus zwei Gründen:
a) das Alter stellt keine qualitative Aussage dar und kann im Lebenslauf nachgelesen werden.
b) die Zeit, die man in einer Firma verbracht hat, stellt ebenfalls keine qualitative Aussage dar und kann dem Lebenslauf entnommen werden. Zudem ist es Aufgabe des Arbeitszeugnisses, die in dieser Zeit erbrachte Leistung positiv zu bewerten.
Weiterhin kritisiere ich die Formulierung „ich bin .. Jahre jung.“ Der Bewerber hat wohl ein Problem mit dem Älterwerden. Er will hier wohl auf seine – möglicherweise noch vorhandene – geistige Frische hinweisen. Das könnte er tun, wenn er an anderer Stelle schriebe: „Ich lerne gerne Neues hinzu…“