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Archiv für 8. Juni 2010

Zeugnisaussagen I

8. Juni 2010 1 Kommentar

Ein Arbeitszeugnis kann einen positiven Eindruck, den das Anschreiben und der Lebenslauf vermitteln, verstärken, aber auch drastisch mindern. Die Zeugnissprache wird oft als “Geheimcode” bezeichnet. Dabei ist sie weder geheim, noch besonders verschlüsselt. Allein die Anforderung des Gesetzgebers, dass ein Arbeitszeugnis “wohlwollend” verfasst sein soll, schafft so manche Feinheit in der Formulierung, die bei flüchtigem Hinsehen durchaus positiv zu verstehen ist. Doch die deutsche Sprache ist sehr genau. Und bei genauem Lesen fallen einem doch manche Kleinigkeiten auf.

Ein Beispiel:

“Frau xxx erledigte die ihr übertragenen Aufgaben mit Fleiß und zu unserer vollen Zufriedenheit.”

Nun, ist das eine gute oder eine sehr gute Beurteilung der Arbeitsleistung? Aus meiner Sicht ist sie mittelmäßig. Fleiß setzen wir bei jedem Mitarbeiter voraus, das ist keine besonders positive Formulierung. Besser wäre beispielsweise gewesen: “sie erledigte ihre Aufgaben stets pünktlich, umsichtig und gewissenhaft”.

Der zweite Teil des Satzes: “zu unserer vollen Zufriedenheit” lässt noch viel Spielraum nach oben. Die beste Formulierung ist: “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit”. Also waren die Arbeitgeber mit dieser Mitarbeiterin nicht besonders zufrieden. Bereits das Wörtchen “stets” hätte schon Pluspunkte gebracht.

Nun, was tun Sie, wenn Sie ein solches Zeugnis erhalten? Gut, es gibt die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das kann ein langwieriges Verfahren sein. Sie hätten aber auch die Möglichkeit, das Zeugnis Ihrer Bewerbung gar nicht beizulegen. Das würde ich in diesem Falle tun – und in mich gehen und mich fragen, was ich bei einem neuen Arbeitgeber besser machen kann.

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